Die ersten 11 Schritte zu Ihrem Bauprojekt
Ist der Entschluss für ein neues Bauprojekt erst einmal gefasst, ist die Motivation groß das Vorhaben in die Tat umzusetzen. Doch bevor Sie zum Hörer greifen und eine Liste von Architekten anrufen, können Sie bereits einige Punkte vorab klären und einen Steckbrief zu Ihrem Wunschobjekt erstellen. Im Folgenden finden Sie „11 Schritte zu Ihrem Bauprojekt“, die den ersten Kontakt erleichtern und die erfolgreiche Realisierung Ihres Bauvorhabens unterstützen.
1. Die Grundstückssuche
Die Wahl des Bauplatzes steht zu Beginn des Projektes und bildet den Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen. Dabei bilden die Lage und das Umfeld sowie die Größe des Grundstücks wichtige Entscheidungsgrundlagen.
Ist das Grundstück städtisch oder ländlich gelegen?
Wie ist die Anbindung und wie verhält es sich mit der Geräuschkulisse?
Haben Sie Ihr potentielles Wunschgrundstück bereits gefunden, gilt es einige Punkte zu recherchieren. Denn neben der Lage und Größe spielen auch weitere Faktoren wie die Erschließung und Bodenbeschaffenheit des Grundstücks eine wichtige Rolle, um ihr gewünschtes Objekt realisieren zu können. Auch das Prüfen von Baumaßnahmen in Grundstücksnähe wie Straßenerneuerungen sind sinnvoll, da sie für Anwohner kostenpflichtig sein können und sich auf den Grundstückskauf auswirken.
2. Das Grundbuch
Ein Einblick in das Grundbuch informiert über Eigentums- und Belastungsverhältnisse und gibt somit Aufschluss darüber, ob Sonderrechte der Nachbarn oder der Stadt vorliegen. Diese können Beschränkungen wie Wege- oder Leitungsrechte oder Verfügungsbeschränkungen umfassen.
3. Der Bebauungsplan und Paragraph 34
Der Bebauungsplan bildet eine wichtige Planungsgrundlage, der Vorgaben zu Art und Maß einer Bebauung in einem bestimmten Gebiet festlegt. Dazu gehören unter anderem:
- der Haustyp und Nutzung
- die Anzahl der möglichen Geschosse
- die Dachform
- die Verwendung der Baumaterialien
Liegt im Grundstücksgebiet kein Bebauungsplan vor, greift der Paragraph 34 des BauGB. Dieser betrachtet ein Bauvorhaben als zulässig, wenn es sich nach dem Prinzip des Einfügungsgebots, in seiner Art und Nutzung in die nähere Umgebung eingliedert.
4. Die Nachbarschaft
Im weiteren Vorgehen ist es ebenfalls sinnvoll sich einen Eindruck von der Nachbarschaft zu verschaffen und gegebenenfalls die Einsicht in die letzten Protokolle der Versammlungen der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) zu erfragen, der man mit dem Erwerb einer Immobilie betritt. Die Aufzeichnungen geben Aufschluss über beschlossene Sanierungsmaßnahmen oder geplante gemeinsame Investitionen.
5. Die Erhaltungssatzung
Neben Festlegungen des Bebauungsplans ist zu prüfen, ob eine Erhaltungssatzung vorliegt. Diese Satzung hat unter anderem den Erhalt städtebaulicher Gebiete in ihrer Gestalt oder Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zum Ziel. Dies soll zum Beispiel durch die Vorgabe von Wohnungsgrößen und Einhaltung der allgemein üblichen Ausstattungsstandards erreicht werden, sodass dies auch dies in der Planung berücksichtigt werden muss.
6. Der Bestandsschutz
Im Fall der Sanierung oder des Umbaus eines Bestandsgebäude gilt es herauszufinden, ob ein Bestandsschutz und damit verbundene Auflagen bestehen. Die Planung bedarf hier der Zustimmung der Denkmalbehörde. Beim Denkmalschutz ist dabei zwischen dem Einzeldenkmal und dem Denkmal-Ensemble zu unterscheiden. Während das Denkmal-Ensemble häufig nur die äußere Erscheinung der Bauwerke betrifft, unterliegt das Einzeldenkmal dem Schutz der inneren und äußeren Substanz.
7. Die Schadensfeststellung
Beim Grundstückskauf ist es ratsam, bestehende Altlasten wie Chemikalien und weitere Schadstoffbelastungen beim Bau- oder Umweltamt überprüfen zu lassen. Aber auch beim Erwerb einer Bestandsimmobilie lohnt sich die Feststellung möglicher Mängel und Kontaminationen um spätere Überraschungen und Kosten zu vermeiden.
8. Das Budget und Fördermittel
Bei der Planung des Bauvorhabens ist es von Vorteil den finanziellen Rahmen abzustecken und das Budget für die einzelnen Bereiche der Planung zu kalkulieren Zusätzlich lohnt es sich zu recherchieren ob staatliche Förderungen in Frage kommen. Hierbei lässt sich zwischen zweckgebunden Fördermitteln, zum Beispiel durch energieeffiziente Sanierungen, die in der Planung berücksichtigt werden sollten, und nicht zweckgebundenen Förderungen wie der Wohnungsbauprämie oder dem Wohneigentumsprogramm der KfW unterscheiden. Auch Länder und Kommunen unterstützen beim Kauf oder Sanierung eines Hauses.
9. Die Nutzung
Sowohl bei der Sanierung eines Hauses als auch beim Neubau sind Angaben über die Nutzung und Ausstattung wichtiger Bestandteil der Planung. Neben den eigenen Vorstellungen und Wünschen zur Grundrissgestaltung und Bauform des Hauses gilt es Aussagen zur Haustechnik und weiteren Ausstattungsmerkmalen zu treffen.
Welche Ausbaustandards sollen erreicht werden?
Wie viele Stellplätze sind gewünscht?
Wird eine Ladestation für Elektroautos gewünscht?
10. Die Himmelsrichtungen
Die Ausrichtung des Grundstücks entscheidend für die Planung eines Neubaus oder Umbaus. Neben der optimalen Belichtung der Räume, sind außerdem mögliche Ein- und Ausblicke zu beachten.
11. Der Zeitplan
Bei der Zeitplanung sind neben der Planungs- und Genehmigungszeit auch Verzögerungen auf der Baustelle, wie zum Beispiel durch den Einfluss von Witterung, zu bedenken. Gerade bei der Sanierung von Altbauten können unvorhergesehene Überraschungen im Bauablauf eintreten, sodass auch diese unbekannte Komponente berücksichtigt werden sollte.
Sie möchten sich an Ihr Bauprojekt wagen?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 179 1280087 oder per E-Mail an info@fv2architektur.com.
Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem Bauprojekt.